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Leitung

Zur Anstaltsleitung gehören:

  • Anstaltsleiterin
  • Stellvertretender Anstaltsleiter
  • Verwaltungsleiterin


Die Vollzugsanstalt wird von einer Volljuristin geleitet, die die Funktion der Behördenleiterin einnimmt und die Anstalt  nach außen vertritt.
Neben dieser Tätigkeit ist sie für die vollzuglichen Belange der lebenslang Inhaftierten, der Gefangenen der sozialtherapeutischen
Abteilung und der zur Jugendstrafe Verurteilten zuständig.


Die zweite Juristin ist Vertreterin der Anstaltsleiterin und nimmt die Aufgaben der Vollzugsleitung für die übrigen Insassinnen der Hauptanstalt wahr.
Diese umfasst sowohl Fragen der Vollzugsgestaltung in den einzelnen Wohnbereichen als auch Fragen der individuellen Vollzugsplanung, die unter Leitung des zuständigen Juristen in regelmäßig stattfindenden Konferenzen festgelegt wird. Ebenso gehört die Entscheidung über vollzugsöffnende Maßnahmen, die Gestaltung der Außenkontakte, Voten gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten im Falle einer vorzeitigen Entlassung sowie die Entscheidung über alle anderen Maßnahmen zur Regelung einzelner Angelegenheiten der Gefangenen auf dem Gebiet des Strafvollzuges zu den Aufgaben des Vollzugsleiters.

Die Verwaltungsleiterin ist verantwortlich für Personalangelegenheiten, Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.

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