Suchfunktion

Rahmenbedingungen für den Besuch von Gefangenen (Stand: 01.05.2023)

Ab dem 01.05.2023 gelten die folgenden Rahmenbedingungen für den Besuch von Gefangenen. 

Es wird weiterhin ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Skype-Besuches hingewiesen.     



Zutritt zur JVA Schwäbisch Gmünd

Der Zutritt zur JVA Schwäbisch Gmünd kann nur nach vorheriger Anmeldung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass gewährt werden.

Im alkoholisierten Zustand erfolgt kein Einlass in die JVA Schwäbisch Gmünd.



Besuchs- bzw. Skype-Termine  

Die Besuchstermine können telefonisch montags bis freitags von 10:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 07171 - 9126369 vereinbart werden.



Besuchskontakte

Strafhaft Erwachsenenvollzug:

Pro Monat kann eine erwachsene Strafgefangene 3 Besuchskontakte erhalten. Strafgefangene mit einer Strafzeit von über 5 Jahren können 4 Besuchskontakte pro Monat erhalten.

Strafhaft Jugendstrafvollzug:

Pro Monat können jugendliche Strafgefangene 4 Besuchskontakte erhalten.

Untersuchungshaft Erwachsene und Jugendliche:

Pro Monat kann eine erwachsene Untersuchungsgefangene maximal 2 Besuchskontakte erhalten. 

Pro Monat kann eine jugendliche Untersuchungsgefangene 4 Besuchskontakte erhalten. 

Sofern gerichtliche Beschränkungen bestehen, bestimmt sich die Dauer des jeweiligen Kontakts abhängig von der jeweiligen Genehmigung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft (maximal jedoch insgesamt 1 Stunde).

Skype-/Besuchskontakte mit Kindern unter 14 Jahren:

Zusätzlich können die Gefangenen der JVA Schwäbisch Gmünd insgesamt 4 Skype-/Besuchskontakte mit ihren Kindern unter 14 Jahren wahrnehmen. 



Kontrollen

Die Kontrollen erfolgen im üblichen Umfang.



Besuchsräumlichkeiten

Der Besuch findet hinter der Trennscheibe oder im normalen Besuchsraum statt.

Im Trennscheibenraum sind maximal drei Besucher gleichzeitig zugelassen. 



Besuchsüberwachung

Die Besuchsüberwachung findet im üblichen Rahmen statt.



Besuchstage

Untersuchungshaft (auch jugendliche Untersuchungsgefangene): 

  • montags – freitags (Präsenz und Skype-Besuch)



Strafhaft (auch jugendliche Strafgefangene): 

  • montags – freitags (Skype-Besuch)
  • sonntags (nur Präsenz, kein Skype-Besuch)



Anwalts- und Behördenbesuche

Unter diese Regelung fallen Besuche von Verteidigerinnen und Verteidigern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Gutachterinnen und Gutachtern sowie vergleichbaren Personen.

Anwalts- und Behördenbesuche können telefonisch montags bis freitags von 10:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 07171 - 9126369 vereinbart werden.



Betreuer*innenbesuche

Betreuer*innenbesuche können ebenfalls telefonisch montags bis freitags von 10:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 07171 - 9126369 vereinbart werden.



Stornierung von Besuchen

Weiterhin können die vereinbarten Besuche seitens der Justizvollzugsanstalt infolge von Infektionsausbrüchen kurzfristig storniert werden, oder die Besuchsbedingungen können kurzfristig geändert werden. Die Besucher werden daher gebeten, sich kurz vor dem Termin auf der Homepage der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd über aktuelle Besuchsbedingungen zu informieren. Nicht in jedem Einzelfall ist in solchen Fällen eine telefonische Unterrichtung vorab noch möglich.

E-Mail-Adresse der Besuchsabteilung 

Besuchsgm@jvaschwaebischgmuend.justiz.bwl.de 

Bitte beachten Sie: Besuchstermine können über diese nicht vereinbart werden!

(Stand: 01.05.2023)

 

Fußleiste