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Eigenbetriebe und Unternehmerbetriebe

Nicht alle Gefangene eignen sich für eine Berufsausbildung.
Dies kann viele Gründe haben, etwa die zu kurze Haftzeit, oder der Gefangene bringt nicht die notwendigen schulischen Voraussetzungen mit, die  für eine qualifizierte Berufsausbildung erforderlich sind.

Wo beschäftigt man diese Inhaftierten?

Für Gefangene, die keine Ausbildung absolvieren und die als Strafgefangene zur Arbeit verpflichtet sind, stellt die JVA Ravensburg in ihren Eigen- und Unternehmerbetrieben vielfältige Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung.

Beim Eigenbetrieb agiert die Anstalt wie ein Unternehmen und trägt die volle Verantwortung, von der Entwicklung von Produkten, deren Fertigung über die Aquise bis zur Auslieferung. Dabei wird eine Vielfalt zum Teil sehr anspruchsvolle Produkte vertrieben.

Beim Unternehmerbetrieb stellt der Kunde alle für einen Auftrag erforderlichen Werkzeuge und Gerätschaften, die Justizvollzugsanstalt stellt die Räumlichkeiten, die Arbeitskräfte und die Fachaufsicht zur Verfügung. Die Ausführung solcher Arbeiten, die durchaus von ihrer qualitativen Anforderung sehr unterschiedlich sein kann.

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