Suchfunktion

Anstaltsbeirat

In § 18 Justizvollzugsgesetzbuch Buch 1 sind die Aufgaben des Anstaltsbeirates festgelegt. Er ist ein Kontroll – und Beratungsorgan, unabhängig vom Anstaltsleiter oder irgendwelchen anderen Institutionen. Er vertritt somit die Öffentlichkeit beim Vollzug der Freiheitsstrafe.

Wie arbeitet der Beirat?

Nach der 1. gemeinsamen , konstituierenden Sitzung im Beisein des Anstaltsleiters, Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt und eines Vertreters des Justizministeriums, wählen die Beiräte aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen Schriftführer, der benötigt wird, um bei monatlichen Sitzungen des Anstaltsbeirates festzuhalten, welche Probleme mit welchem Fachbereich, Anstalts – oder Vollzugsdienstleitung diskutiert worden sind.

Der/Die Vorsitzende hat die Aufgabe, im regelmäßigen Kontakt mit Anstalts-/Vollzugsdienstleitung zu bleiben.

Allen Mitgliedern des Beirates steht die Anstalt zu jeder Zeit offen. Sie haben Zugang zu den Gefangenen in den Zellen und können mit ihnen unbeaufsichtigt reden.

Was ist der Auftrag des Beirates?

Zunächst soll die Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden, die beim hiesigen Beirat, - in wechselnder Besetzung, - in den letzten 20 Jahren darin bestand, Kritik von „außen“ entgegenzunehmen, was speziell „Hinzisnobel“ betraf und dieser sachliche und menschliche Argumente entgegenzusetzen.

Die Ravensburger Justizvollzugsanstalt Hinzistobel, die seit dem Abriss des „Roten Hauses“ Aufenthaltsort für über 500 männliche Gefangene und eine kleine Frauenabteilung ist, hat das Glück – neben Möglichkeiten zur Berufsausbildung, Hauptschulabschluss usw. - , eine gute Anstaltsleitung und größtenteils motivierte Mitarbeiter zu haben. Dies erleichtert die Aufgabe des Beirates, eventuelle vorkommende Schwierigkeiten oder Missverständnisse, die sich zwischen Institution und Gefangenen aufgebaut haben, anzusprechen.

Häufiger allerdings werden Wünsche an den Beirat herangetragen, die entweder außerhalb der Kompetenz der Anstalt liegen oder Ansprüche enthalten, die im Rahmen des Vollzuges nicht erfüllbar sind!

In manchen Fällen scheint vor allem das Gespräch von Mensch zu Mensch wichtig zu sein. In diesem Zusammenhang bemüht der Beirat sich, Frauen und Männer anzuwerben, die sich als Betreuer zu Verfügung stellen, um Gefangenen, deren Beziehung nach draußen zeitweise abgebrochen ist, auf diese Weise Gesprächspartner zu sein.

Wie setzt sich der Beirat zusammen?

In der Fächerung der unterschiedlichen Berufs – und Lebenssituationen der Anstaltsbeiräte ergibt sich eine bunte Mischung an Meinungen und Ansichten, die der gemeinsamen Aufgabe im Vollzug zuträglich sind.

Fazit:

In nüchterner Weise, ohne Vorurteile, bemüht sich jedes Mitglied des Beirates, den Mitmenschen im Gegenüber, sowohl bei den Gefangenen, als auch bei den Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt zu sehen und dies auch nach draußen zu vermitteln!

„Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!“

Der Anstaltsbeirat

Fußleiste