Vorstellung der neuen Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten - Enge Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung, Nationaler Anti-Doping-Agentur und Sportverbänden vorgesehen
Datum: 26.04.2012
Kurzbeschreibung: Justizminister Rainer Stickelberger: "Die kriminellen Strukturen und Netzwerke können wir nur gemeinsam durchschlagen"
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist seit 1. April dieses Jahres landesweit für Verfahren zuständig, in denen es um die Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Freizeit-, Amateur- und Berufssport geht. Organisatorisch ist sie in die Abteilung für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität der Staatsanwaltschaft Freiburg eingegliedert. Dort wurden bereits zuvor Erfahrungen mit der Verfolgung von Dopingstraftaten gesammelt.
„Nach dem Arzneimittelgesetz ist es verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden“, erklärte Stickelberger. Seit Herbst 2007 ist auch der Besitz einer nicht geringen Menge bestimmter gefährlicher Dopingmittel strafbar. In der Folge stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren in Baden-Württemberg deutlich: von 16 Verfahren im Jahr 2008 auf 335 Verfahren im Jahr 2011. Im Herbst muss die Bundesregierung eine Evaluierung vorlegen.
„Ich gehe davon aus, dass wir dann über weitere mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Dopingbekämpfung diskutieren werden“, sagte der Minister, „unter anderem darüber, ob wir neue Straftatbestände brauchen.“ Er nannte den Tatbestand des Sportbetrugs: Damit würde unter Strafe gestellt, wenn Berufssportler gedopt an einem Wettbewerb teilnehmen. „Sollte der Bund nicht selbst aktiv werden, behalten wir uns eine entsprechende Initiative vor“, so Stickelberger.
Weitere Informationen:
Für die neue Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist der Staatsanwaltschaft Freiburg die Stelle eines Ersten Staatsanwalts zugewiesen worden. Staatsanwältin Dr. Julia Bosch und Staatsanwalt Dr. Sebastian Wußler übernehmen die Aufgaben gemeinsam. Ihnen werden landesweit alle Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zugewiesen, deren Gegenstand die Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken ist. Das gilt sowohl für den Berufs- und Amateur- als auch für den Freizeitsport. Lediglich Verfahren gegen Jugendliche sind ausgenommen, sie werden weiterhin am jeweiligen Wohnort der betroffenen Jugendlichen geführt.
