Justizminister diskutiert in Brüssel über europäisches Kaufrecht
Datum: 23.01.2012
Kurzbeschreibung: Rainer Stickelberger: "Ein fakultatives europäisches Kaufrecht kann deutliche Vorteile für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr bringen, ist aber auf die Schnelle und ohne Beteiligung der Praxis nicht zu machen"
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Dr. Peter Schneiderhan (Deutscher Richterbund) und Prof. Dr. Dirk Staudenmayer (Europäische Kommission)
Stickelberger wies darauf hin, dass es Unternehmen beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Europäischen Union derzeit mit 27 Rechtsordnungen zu tun hätten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sei das kaum zu leisten. „Jede vermeidbare Prüfung rechtlicher Fragen treibt die Kosten in die Höhe“, stellte er fest: „Und das zahlt am Ende der Verbraucher.“
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Evelyne Gebhardt (MdEP) beim Fachgespräch
Eine inhaltlich gute, fakultative europäische Kaufrechtsregelung liege durchaus im Interesse eines exportstarken Landes wie Baden-Württemberg, betonte der Justizminister. Entscheidend sei aber deren Akzeptanz. Denn mit einem fakultativen Kaufrecht, das nicht akzeptiert und folglich auch nicht angewendet werde, sei niemandem geholfen. „Ich wünsche mir, dass die europäischen Gesetzgebungsorgane die Praxis ausreichend einbeziehen“, sagte Stickelberger. Nur auf diesem Weg seien die Akzeptanz und damit der Erfolg eines europäischen Kaufrechts zu gewährleisten.

Staatsanwalt Dr. Alexander Schumann, Minister Rainer Stickelberger und Ministerialdirigent Klaus Ehmann
Weitere Informationen zum europäischen Kaufrecht:
Am 11. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für ein gemeinsames europäisches Kaufrecht vorgelegt. Damit soll bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der Europäischen Union künftig die Möglichkeit bestehen, dass sich beide Vertragspartner auf die Anwendung eines einheitlichen europäischen Kaufrechts einigen. Das europäische Kaufrecht soll für Geschäfte sowohl zwischen Unternehmen und Verbrauchern als auch zwischen Unternehmen gelten.
Bislang unterliegen grenzüberschreitende Geschäfte in der EU den Vertragsrechtssystemen der jeweiligen Mitgliedsstaaten.
