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Einstellung in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg

Das Justizministerium stellt laufend qualifizierte Juristinnen und Juristen für den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Die Neueinstellung in den richterlichen und den staatsanwaltlichen Dienst erfolgt grundsätzlich als Richterin oder Richter auf Probe. Im Justizvollzug erfolgt die Einstellung als Regierungsassessorin bzw. Regierungsassessor im Beamtenverhältnis auf Probe.

Wen suchen wir?
Das erwarten wir von Ihnen:

  • Sie müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen (z.B. deutsche Staatsangehörigkeit, Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung).
  • Beide juristischen Staatsprüfungen sollten mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen sein. Derzeit verlangen wir mindestens ein mit "vollbefriedigend" abgeschlossenes Examen; das andere sollte mindestens mit 8,0 Punkten oder besser bewertet worden sein. Die Einstellungsvoraussetzungen sind jedoch Änderungen unterworfen, so dass auch bei knapp darunter liegenden Ergebnissen eine Bewerbung sinnvoll sein kann.
  • Allein die Noten reichen aber nicht: Wir legen nicht nur Wert auf große Fachkompetenz, sondern auch auf ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen, wie zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Kritikfähigkeit und Ähnliches. Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem Anforderungsprofil für das Eingangsamt.
  • Zusätzliche Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen (etwa als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder als Juristin/Jurist in einem Unternehmen) sind als ergänzende Qualifikation immer ein Plus! Allerdings können dadurch Defizite im Hinblick auf die Note im Staatsexamen oder die geforderte Sozialkompetenz nicht ausgeglichen werden.

Was bieten wir Ihnen?

  • Die Justiz bietet einen sicheren Arbeitsplatz mit angemessener Bezahlung.
  • Sie genießen sachliche - und im Falle der auf Lebenszeit ernannten Richter - auch verfassungsrechtlich garantierte persönliche Unabhängigkeit.
  • Sie tragen vom ersten Tag Ihrer Tätigkeit an Verantwortung, entscheiden nach Recht und Gesetz - und nicht geleitet von Mandanten- oder Arbeitgeberinteressen.
  • Beruf und Familie sind im öffentlichen Dienst bestmöglich vereinbar. Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und der Beurlaubung bei Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen erleichtern es Ihnen, beide Lebensbereiche in Einklang zu bringen. Dabei ist der Wiedereinstieg ohne Karrierenachteile gesetzlich garantiert.
  • Sie können beides haben: Stabilität und Flexibilität im Beruf. Wer möchte, kann innerhalb der Justiz viele verschiedene Tätigkeiten kennen lernen und - auch zeitlich begrenzt - ausüben. Dabei bleibt Ihr sicherer Arbeitsplatz und die Zuordnung zu einem Dienstherrn immer erhalten.

Wie bewerben Sie sich?
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung schriftlich per Post bei folgender Adresse ein:

Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart

Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Bewerbungen (PDF, 13 KB). Vergessen Sie nicht, Ihrer Bewerbung ein Anschreiben, ein aktuelles Lichtbild, den ausgefüllten Bewerbungsbogen (RTF, 137 KB) und die Erklärung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (PDF, 7 KB) beizufügen!

Für die Einstellung benötigen wir auch noch ein amtsärztliches Zeugnis über Ihre gesundheitliche Eignung. Einen entsprechenden Untersuchungsauftrag erhalten Sie nach einem Bewerbungsgespräch von uns. Um das Bewerbungsverfahren zu beschleunigen, können Sie das Attest bereits beim Gespräch vorlegen. In diesem Fall bitten wir, mit dem Personalreferenten rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Eventuelle Gebühren für die Erstellung des amtsärztlichen Zeugnisses werden von uns nicht übernommen.  Außerdem fordern wir ein amtliches Führungszeugnis und Ihre Referendarpersonalakten an. Darum müssen Sie sich nicht kümmern.

Kann man sich ausschließlich für bestimmte Bereiche bewerben?
Grundsätzlich erwarten wir von unseren Bewerbern, dass sie kompetent und flexibel genug sind, sich in alle Bereiche und Tätigkeiten des Justizdienstes einzuarbeiten. Gleichzeitig sehen wir es als besonderen Vorteil der Justiz in Baden-Württemberg an, dass die Grenzen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten auch nach der Einstellung durchlässig bleiben. Sie können auf Wunsch jederzeit auch noch später von einer Gerichtsbarkeit in die andere wechseln, auch in den Justizvollzug.

Trotzdem haben viele Bewerberinnen und Bewerber eine konkrete Vorstellung, in welchem Bereich sie am liebsten tätig würden. Diese Wünsche können Sie, ebenso wie örtliche Präferenzen, gerne in Ihrer Bewerbung angeben. Ob wir die Wünsche erfüllen können, hängt von der konkreten Stellen- und Bewerbersituation ab.