Das Projekt Elternkonsens:
Eine Schlichtungspraxis in Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten

Bundeskongress Elternkonsens
Inhalt und Ziele des Projekts Elternkonsens
Fortbildungsveranstaltungen und Bundeskongress
Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg
Arbeitskreise
Weiterführende Informationen und Links
Aus Anlass des 60. Geburtstages des Landes Baden-Württemberg veranstalten das Justizministerium und das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren am 5. und 6. November 2012 den Bundeskongress Elternkonsens und damit die dritte Bundestagung dieser Art. Am 5. November 2012 waren neben einer Podiumsdiskussion Fachvorträge zu verschiedenen Themen zu hören. Der 6. November 2012 gab Gelegenheit, sich in kleineren Arbeitsgruppen zu verschiedenen Sachthemen und aktuellen Diskussionspunkten auszutauschen. Eingeladen waren Mitglieder aller am Familienrechtstreit beteiligten Professionen und interessierte Personen aus Wissenschaft und Verwaltung. Die Veranstaltung war mit mehr als 380 Teilnehmern mehr als ausgebucht. Wir freuen uns über die positive Ressonanz.
Das Programm ist diesem
zu entnehmen.
Wie bei der Veranstaltung angekündigt, können Sie hier die Präsentationen, Thesenpapiere und Vorträge der Referenten, die uns zur Verfügung gestellt wurden, einsehen:
Vortrag Herr Eberhard Kempf "Kindeswohl im Trennungskonflikt" am 5. November 2012
Aufsatz von Herrn Eberhard Kempf "Persönlichkeitsentwicklung und die "Kriterien des Kindeswohls""
Vortrag Frau Dr. Katharina Behrend "Umgangverweigerung" am 6. November 2012
Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft Tübingen am 5. November 2012
Vorstellung des Osteroder Arbeitskreises "Trennung" von Frau Elke Ueffing am 5. November 2012
Inhalt und Ziele des Projekts Elternkonsens
Der Streit um das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder steht häufig im Zentrum der Auseinandersetzung bei Trennung und Scheidung. Die betroffenen Kinder sind doppelt belastet: Sie leiden nicht nur unter der Trennung ihrer Eltern, sondern auch unter einem langwierigen und konfliktreichen Gerichtsverfahren. Gerichtliche Entscheidungen regeln zwar die Streitpunkte, beseitigen aber häufig nicht die Ursachen des Konflikts.
Das Kindeswohl steht im Zentrum einer Regelung über das Sorge- und Umgangsrecht. Eine nachhaltige, klare Lösung, die künftige Konflikte vermeidet, dient dem Kindeswohl am Besten. Eine derartige Regelung ist nur zu erreichen, wenn die Eltern im Interesse ihres Kindes gemeinsam eine Lösung finden, die beide akzeptieren und in der praktischen Umsetzung auf Dauer unterstützen.
Ziel des Projekts Elternkonsens ist es, in möglichst vielen Fällen eine einvernehmliche und tragfähige Lösung von Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten zu erreichen. Das Projekt Elternkonsens wurde aus einer im Landkreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz mit Erfolg durchgeführten Schlichtungspraxis entwickelt. Durch eine fächerübergreifende Zusammenarbeit aller an Umgangs- und Sorgerechtstreitigkeiten beteiligten Berufsgruppen (Familienrichter, Anwälte, Mitarbeiter von Jugendämtern und Beratungsstellen, Sachverständige) soll eine Kooperation der Eltern im Interesse des Kindeswohls erreicht werden. Die Eltern sollen gemeinsam und eigenständig die elterliche Verantwortung für ihre Kinder wahrnehmen und mit Hilfe der beteiligten Berufsträger eine einvernehmliche und tragfähige Lösung finden.
Diesem Ziel dient ein schnelles, zwischen den beteiligten Professionen auf der örtlichen Ebene abgestimmtes Verfahren, in dem nicht der Streit der Eltern, sondern das Kindeswohl im Vordergrund steht.
Kernpunkte der Verfahrenspraxis Elternkonsens sind:
- Die Antragsschrift an das Gericht wird auf das Notwendigste beschränkt. Hierzu gehört eine kurze, konzentrierte Sachverhaltsdarstellung ohne persönliche Vorwürfe und der eigentliche Antrag. Eine Erwiderung des Antragsgegners unterbleibt.
- Das Gericht terminiert kurzfristig, möglichst binnen eines Monats. In dem Gerichtstermin erhalten beide Elternteile ausreichend Gelegenheit, alle Punkte vorzubringen, die sie für wesentlich halten.
- Das Jugendamt wird sofort in das Verfahren eingebunden und nimmt an dem Gerichtstermin teil. Zuvor führt der zuständige Mitarbeiter möglichst Gespräche mit beiden Elternteilen und den Kindern.
- Alle am Verfahren beteiligten Berufsgruppen wirken auf ein Einvernehmen der Eltern hin.
- Kommt eine Einigung im ersten Gerichtstermin nicht zustande, wird den Eltern kurzfristig eine Beratungsmöglichkeit eröffnet.
In der großen Mehrzahl der Fälle gelingt es auf diese Weise, entweder bereits im ersten Termin oder während der Beratung eine von den Beteiligten auch innerlich akzeptierte einvernehmliche Lösung zu finden. Diese Verfahrensweise führt in vielen Fällen zu nachhaltigen Lösungen.
Zu betonen ist: Die Praxis Elternkonsens schreibt keine überregional festgelegte Verfahrensweise vor, vielmehr soll in Zusammenarbeit und Vernetzung aller beteiligen Berufsgruppen auf örtlicher Ebene eine für die jeweiligen örtlichen Verhältnisse geeignete Verfahrensweise entwickelt werden. Eine entsprechende Verfahrensweise ist nur dann möglich, wenn alle an Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten beteiligten Berufsgruppen auf örtlicher Ebene zusammenarbeiten. Die Kooperation vollzieht sich in lokalen Arbeitskreisen. Dort werden grundsätzlich keine Einzelfälle, sondern allgemeine Fragen besprochen.
Wichtig ist auch, dass die besondere Verfahrensweise Elternkonsens nicht schematisch auf alle Fälle angewandt wird, sondern in Einzelfällen, z.B. bei Kindeswohlgefährdung im Zusammenhang mit Gewalt in der Familie oder bei sexuellem Missbrauch, Ausnahmen zugelassen werden. Eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Berufsgruppen vor Ort ermöglicht in diesen Fällen eine flexible Reaktion und die Wahl einer für den Einzelfall passenden Verfahrensweise.
Viele in der Praxis gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse sind auch in die Vorschriften zum Verfahren in Kindschaftssachen des 2009 in Kraft getretenen Gesetzes über das Verfahren in Familienachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) eingeflossen.
Fortbildungsveranstaltungen und Bundeskongress
Das Justizministerium unterstützt die Praxis Elternkonsens seit Jahren und fördert nachdrücklich seine landesweite Verbreitung.
Seit 2005 führt das Justizministerium in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium regionale interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen für Familienrichter, Fachanwälte für Familienrecht und Mitarbeiter von Jugendämtern und Beratungsstellen durch, um die beteiligten Berufsgruppen über die Schlichtungspraxis zu informieren und den Kontakt zwischen ihnen zu fördern.
Die Fortbildungsveranstaltungen in den Jahren 2005, 2007, 2009 und 2011 stießen auf große Resonanz und gaben in vielen Bezirken den Anstoß, regionale Arbeitskreise zu bilden oder bestehende Arbeitskreise um noch fehlende Berufsgruppen zu erweitern.
Zur landesweiten Verbreitung der Praxis Elternkonsens fanden am 9. April 2008 und am 20. September 2010 zwei Landeskongresse im Haus der Wirtschaft in Stuttgart statt. Jeweils etwa 200 Praktiker aus allen beteiligten Berufsgruppen haben sich zu einem fächerübergreifenden Erfahrungsaustauch getoffen, gemeinsame Probleme der Zusammenarbeit diskutiert und Lösungen erarbeitet.
Die Tagungsprogramme und Vorträge der beiden Landeskongresse sowie zweier Fortbildungsveranstaltungen im Herbst 2011 (Freiburg und Ostfildern) können Sie unter „Weiterführende Informationen und Links“ abrufen.
Bundesweit haben sich in den letzten Jahren viele Projekte mit den Chancen und Problemen der interdisziplinären Zusammenarbeit beschäftigt. Im September 2009 und im Dezember 2010 fanden zwei Bundestagungen zur interdisziplinären Zusammenarbeit in Berlin bzw. Mainz statt. Im November 2012 folgte als dritte Bundestagung der Bundeskongress Elternkonsens in Stuttgart (siehe oben).
Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg
Im Juni 2010 nahm die Nachhaltigkeitskonferenz das Projekt „Kindeswohl bei Trennung und Scheidung“ in die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Baden-Württemberg auf. Das Projekt verfolgt zwei Ansätze: Unter dem Titel „Wege zu einer konsensualen Streitbeilegung im Sorge- und Umgangsrecht“ sollen flächendeckend nachhaltige Kooperationsstrukturen zwischen Gerichten, Jugendämtern, Familienrechtsanwälten und den weiteren am Rechtsstreit beteiligten Professionen geschaffen werden. Unter dem Titel „Elternfortbildung“ sollen Elternkurse für sich streitende und trennende Eltern konzipiert werden.
Die konzeptionelle Arbeit der beiden Arbeitsgruppen unter jeweiliger Federführung des Justiz- und Sozialministeriums ist abgeschlossen; im Sommer 2011hat der Ministerrat beschlossen, die Projekte antragsgemäß zu fördern. Zur nachhaltigen, landesweiten Verbreitung des Modells des Elternkonsenses sind mehrere Maßnahmen vorgesehen, die derzeit umgesetzt werden. Familienrichter aus dem ganzen Land haben sich bereit erklärt, ein Netzwerk von Unterstützerteams zu gründen, die sich vor Ort für die Praxis Elternkonsens stark machen sollen. Am 23. Mai 2012 findet dazu eine Informationsveranstaltung im Justizministerium statt. Eine interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe erarbeitet einen Leitfaden zunächst für junge Richter und Dezernatswechsler. Weitere Projekte sind die Erstellung von Leitfäden für Jugendamtsmitarbeiter und Eltern sowie die Einrichtung einer Internetplattform zur Information und für den interdisziplinären Austausch der beteiligten Professionen.
Arbeitskreise in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg haben sich bereits zahlreiche Arbeitskreise gebildet, die in Zusammenarbeit der beteiligten Professionen regionale Arbeits- und Verfahrensweisen für Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten entwickeln. Informationen darüber, ob und in welcher Form ein regionaler Arbeitskreis in einer bestimmten Region besteht, sind bei den Amtsgerichten oder den örtlichen Jugendämtern erhältlich.
Einige Arbeitskreise haben eigene Informationsmaterialien erstellt. Diese können Sie unter „Weiterführende Informationen und Links“ abrufen.
Das Justizministerium hat ein Muster-Informationsblatt erarbeitet, das sich an die Eltern richtet. Es soll - angepasst an die örtlichen Strukturen und an die Absprachen der örtlichen Arbeitskreise - die Beteiligten eines laufenden Gerichtsverfahrens über die Verfahrensweise nach den Grundsätzen des Projektes Elternkonsens informieren. Das Informationsblatt können Sie hier abrufen:
Weiterführende Informationen und Links
1. Informationen zu Fortbildungsveranstaltungen 2011
Programm der Veranstaltung am 12. Oktober 2011 in Freiburg
Programm der Veranstaltung am 13. Oktober 2011 in Ostfildern
Vortrag Frau Christine Utecht zur Arbeit mit hochstrittigen Paaren und ihren Kindern
Vortrag Dr. Hornikel zur Einführung in das Projekt Elternkonsens
Thesen Arbeitsgruppe Dr. Hornikel Ostfildern
Thesen Arbeitsgruppe Dr. Hornikel Freiburg
2. Informationen zum 1. Landeskongress
3. Informationen zum 2. Landeskongress
Programm des 2. Landeskongresses
Vortrag von Herrn Flemming und Herrn Prof. Dr. Ernst
- Impulsvorträge in den Arbeitsgruppen:
Herr Hornikel und
Dr. Fichtner
Ergebnisse der Arbeitsgruppen
4. Informationsmaterialien der örtlichen Arbeitskreise
Die Veröffentlichung erfolgt mit Genehmigung der jeweiligen Arbeitskreise. Die Urheberrechte liegen bei dem jeweiligen Arbeitskreis.
Projekt Elternkonsens Mannheim: Informationsbroschüre
Elternkonsens Mannheim Musterformular Vereinbarung
Elternkonsens Mannheim Verfahrensempfehlungen
Information zum Heidelberger Kooperationsmodell;
weitere Informationen zum Heidelberger Kooperationsmodell unter
http://www.anwaltsverein-heidelberg.de/
- Karlsruher Weg:
http://www.karlsruherweg.de/
Information über die Verfahrensweise in Baden-Baden
Information über die Verfahrensweise in Emmendingen
Information über die Verfahrensweise in Stuttgart
Böblinger Weg: Informationsbroschüre
Information über die Verfahrensweise in Tübingen
Flyer "Tübinger Weg"
Reutlinger Modell: Elternmerkblatt
Information über die Verfahrensweise im Landgerichtsbezirk Ellwangen
Information über die Verfahrensweise in Ravensburg
5. Andere Landesministerien
6. Informationen aus anderen Bundesländern
Arbeitskreis Trennung und Scheidung Cochem
Landeskonferenz der Arbeitskreise Trennung und Scheidung, Rheinland-Pfalz
Beschleunigtes Familienverfahren in Berlin
