Justiz schöpft bei Kriminellen Vermögen ab - Geld fließt an Geschädigte und Land
Datum: 11.02.2008
Kurzbeschreibung: Goll: "Kein Profit für Straftäter - der Weiße-Kragen-Täter muss wissen, dass er nie das Geld behält, sondern allenfalls seine schmutzige Weste"
„Über die Rückgewinnungshilfe trägt die Justiz ganz wesentlich dazu bei, das materiell erlittene Unrecht vieler Opfer auszugleichen. Die Geschädigten erhalten das bei ihnen ergaunerte Geld zurück, soweit beim Täter noch etwas zu holen ist“, verdeutlichte der Minister das vorrangige Ziel der Vermögensabschöpfung. Wenn individuell Geschädigte vorhanden seien, würden die gesicherten Vermögenswerte an sie fließen. Oft sei aber auch ausschließlich der Staat oder die Allgemeinheit geschädigt. Als dafür typischen Fall nannte Goll etwa den Dealergewinn aus Rauschgiftgeschäften. „Dann kommen die gesicherten Beträge dem Land zugute. Im vergangenen Jahr 2007 waren das rund 3,5 Mio. Euro“, teilte der Minister mit.
Egal, ob die abgeschöpften Verbrechensgewinne an individuell Geschädigte oder das Land gingen, entscheidend sei, so Goll, dass der Täter wisse: Straftaten zahlen sich nicht aus. „Was ihm bleiben soll, ist allein die Erinnerung an Strafe. Ein Drogendealer, der meint, eine Haftstrafe lohne sich, weil er danach im Luxus schwelgen könne, irrt sich. Auch der Weiße-Kragen-Täter muss wissen, dass er nie das Geld, sondern allenfalls seine schmutzige Weste behält“, sagte Goll.
Der Weg des Geldes führe die Ermittler oft genug auch auf die Spur von Mittätern und Hintermännern, erklärte der Minister einen zusätzlichen Effekt der Gewinnabschöpfung. Das wiederum sei für das Erkennen und die Zerschlagung krimineller Strukturen, Banden und Organisationen äußerst hilfreich.
