Bekämpfung der Jugendkriminalität
Datum: 15.11.2005
Kurzbeschreibung: Goll: "Keine falschen Signale - Nur Ermahnungen reichen nicht"
„Ich hoffe nur, dass die CDU die von ihr bislang mitgetragenen Ziele nun nicht im Rahmen der Koalitionsverhandlungen im Bund preisgeben will. Mit einigem Erstaunen habe ich jedenfalls zur Kenntnis genommen, dass zwar die Einführung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte beschlossen wurde, darüber hinaus aber die große Koalition von weiteren Verbesserungen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität Abstand nehmen will. Auf halbem Weg stehen bleiben ist dabei jedoch keinen Deut besser, als gar nicht erst loszufahren“, erklärte Goll.
„Ziel unserer baden-württembergischen Initiative ist zunächst einmal die Klarstellung, dass auf Heranwachsende, also junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren, grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht und nicht Jugendstrafrecht angewendet wird. Ich halte das für eine Selbstverständlichkeit. Wir sprechen von einer Personengruppe, die von unserer Rechtsordnung sonst wie erwachsene Menschen behandelt werden will. Ab 18 darf man wählen und Auto fahren, hat alle Rechte. Nur wenn Straftaten begangen werden, vor allem schwere Straftaten, werden genau diese jungen Erwachsenen vielfach wie unreife Minderjährige behandelt und nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt. Das wollte der Gesetzgeber nicht und das muss sich auch wieder ändern. Alles andere ist ein falsches Signal“, mahnte Goll. Der Gesetzentwurf greife zentrale Forderungen auf, die immer wieder von der Praxis an den Gesetzgeber herangetragen würden und darauf zielten, gerade auch in den Fällen schwerer und schwerster Jugendkriminalität gerechte Strafen zu ermöglichen.
Baden-Württemberg habe sich zudem dafür stark gemacht, dass die bislang im Gesetz vorgesehene Höchststrafe von 10 Jahren für nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende auf 15 Jahre angehoben werde, um besonders schwerwiegende Verbrechen angemessen ahnden zu können. Auch die Einführung eines so genannten Warnschussarrests sei Gegenstand der Gesetzesinitiative Baden-Württembergs.
„Unser wichtigstes Ziel aber ist und bleibt die Resozialisierung von Straftätern. Wenn die Wiedereingliederung vor allem der jungen Straffälligen in die Gesellschaft gelingt, wenn wir Ihnen eine Perspektive nach der Haft geben können, dann erweisen wir uns selbst den größten Dienst. Denn entscheidend ist doch, dass die nächste Straftat gerade nicht begangen wird“, sagte Goll unter Hinweis auf das von ihm ins Leben gerufene, bundesweit beachtete „Projekt Chance“.
Das bundesweit einmalige Resozialisierungsprojekt „Projekt Chance“ in Baden-Württemberg mit Einrichtungen eines modernen Jugendstrafvollzugs in Creglingen und Leonberg ist ein zeitlich befristetes Trainingsprogramm für straffällig gewordene Jugendliche, die in einem Bewerbungs- und Auswahlverfahren ihre Eignung für dieses Projekt unter Beweis gestellt haben. Vom Projekt ausgeschlossen sind Jugendliche, mit denen sozialtherapeutisch gearbeitet wird, also z.B. Drogenabhängige, Suizidgefährdete, Sexualstraftäter oder Brandstifter.
