Vor der Zulassung meldet der externe Nutzer, welche seiner Mitarbeiter das Auskunftssystem nutzen werden. Jeder gemeldete Mitarbeiter erhält daraufhin eine eigene Benutzerkennung und ein Passwort, womit er das Auskunftssystem nutzen kann.
Es wird dem Benutzer zur Auflage gemacht, dafür Sorge zu tragen, dass dieses Passwort nur durch ihn Verwendung findet.
