Ansprechpartner
Frau Kuhn
Telefon: 0711/212-3230
e-Mail: Katrin.Kuhn@OLGStuttgart.Justiz.BWL.de
Frau Layher
Telefon: 0711/212-3216
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Hier können Sie die allgemeinen Hinweise des Oberlandesgerichts -Verwaltungsabteilung- Stuttgart zum Verfahren auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Abs. 2 BGB herunterladen. |
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Für alle Auskünfte und Anträge ist das Standesamt Ihrer Gemeinde oder Stadt zuständig. Die Anschrift der für Sie zuständigen Gemeinde oder Stadt finden Sie im Behördenwegweiser in service-bw unter dem
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Nützliche Informationen zu ausländischen Staaten, den deutschen Auslandsvertretungen sowie dem Urkundenverkehr mit dem Ausland können über die Homepage des Auswärtigen Amts in Berlin abgerufen werden. |
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Durch das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 werden ausländische öffentliche Urkunden von der Legalisation befreit. Stattdessen wird von der zuständigen Heimatbehörde des jeweiligen Vertragsstaats eine Apostille erteilt. |