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Zuständigkeit:

Hauptanstalt

Vollzug von Freiheitsstrafen bis zu 15 Monaten für Männer des Landgerichtsbezirks Konstanz sowie der Untersuchungs- und Zivilhaft für Männer der Amtsgerichtsbezirke Konstanz, Singen, Überlingen, Radolfzell und Stockach (mit wenigen Ausnahmen).

Außenstelle Singen

Freiheitsstrafen von mehr als 15 Monaten an über 62-jährigen Männern.
Die in der Außenstelle Singen praktizierte Vollzugsform an über 62-jährigen Gefangenen ist in der Bundesrepublik Deutschland einmalig und auf das Alter der Inhaftierten abgestimmt. Im Hinblick darauf und die daraus resultierenden besonderen Bedürfnisse werden den Gefangenen weit reichende Bewegungsmöglichkeiten innerhalb der Anstalt eingeräumt, so dass sie den Vollzugsalltag weitgehend selbstständig gestalten können.