Stellenausschreibungen des Justizministeriums
Folgende Hinweise sind für alle nachfolgend ausgeschriebenen Stellen zu beachten:
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbungen in der Regel innerhalb von drei Wochen (siehe Ablauf der Bewerbungsfrist) bei dem Justizministerium Baden-Württemberg einzureichen.
Bei Stellen für Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte und Notare im Landesdienst gilt:
Die VwV des Justizministeriums vom 14. Dezember 2009 (2010/0393) - Die Justiz 2010 S. 34 - ist zu beachten.
Bei den ausgeschriebenen Stellen für Richter, Staatsanwälte sowie badische Amtsnotare handelt es sich um Planstellen. Auf diesen Stellen kann nur ernannt werden, wer die erforderliche Probezeit nach § 10 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz bereits abgeleistet hat.Bewerbungen für die Einstellung in den höheren Justizdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Baden-Württemberg können laufend eingereicht werden. Diese Stellen werden nicht ausgeschrieben. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise.
Soweit für den gehobenen Justizdienst, Gerichtsdienst und den mittleren Dienst Stellen ausgeschrieben werden, erfolgt die Stellenausschreibung durch die Oberlandesgerichte bzw. Obergerichte der Fachgerichtsbarkeiten. Stellen im Justizvollzug werden von den Justizvollzugsanstalten ausgeschrieben.
Folgende Stellen werden ausgeschrieben:
