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Studium an der Fachhochschule

Das fachwissenschaftliche Studium erfolgt an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege in zwei Studienabschnitten.

Studium I

Dauer: 12 Monate
Zeitraum: September des ersten Ausbildungsjahres bis August des zweiten Ausbildungsjahres.

Hinweis:
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Da die Einstellung immer zum 01.09. erfolgt, werden insgesamt vier Kalenderjahre von der Ausbildung tangiert. Soweit auf dieser Homepage von Ausbildungsjahren die Rede ist, sind diese Kalenderjahre gemeint.
Erstes Ausbildungsjahr: 01.09. (= Tag der Einstellung) bis 31.12. dieses Jahres
Zweites Ausbildungsjahr: 01.01. des Folgejahres bis 31.12.
usw.


In diesem ersten Studienabschnitt an der Fachhochschule werden die für die Berufspraxis der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt.
Es werden Vorlesungen und Übungen Seminaren von qualifizierten Dozierenden (Richter und Rechtspfleger) erteilt. Im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Lehrveranstaltungen werden die jeweiligen Praxisbezüge u.a. durch Projekte und Exkursionen aufgezeigt und veranschaulicht.

 

Studium II

Dauer: 12 Monate
Zeitraum: September des dritten Ausbildungsjahres bis August des vierten Ausbildungsjahres.


In diesem zweiten Studienabschnitt, welcher sich an die Studienpraxis anschließt, werden die theoretischen Kenntnisse unter Verarbeitung der gewonnenen praktischen Erfahrungen ergänzt und wissenschaftlich vertieft.

 

Allgemeine Hinweise

Vorlesung

Die Vorlesung erfolgt in Hörsaalgruppen von i.d.R. ca. 25 Teilnehmern. Regelmäßige Lehrform ist das Lehrgespräch. Auf mündliche Mitarbeit wird Wert gelegt.

 

Übungen und Seminare

Übungen und Seminare werden in beiden Studiengängen abgehalten.
Die Gruppenstärken liegen im Regelfall zwischen 10 und 15 Teilnehmern. Der Besuch der Übungen ist überwiegend obligatorisch. Jeder Studierende muss während des fachwissenschaftlichen Studiums II ein Seminar besuchen und dort eine schriftliche Arbeit erstellen.

 

Anwesenheitspflicht

Der Besuch der Lehrveranstaltungen ist in allen Fächern mit Ausnahme der Wahlfächer obligatorisch.