Die Kammern Freiburg des Landesarbeitsgerichts verfügen über eine gemeinsame Gerichtsbibliothek mit dem im selben Gebäude ansässigen Arbeitsgericht Freiburg. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht.
Die Nutzung der Gerichtsbibliothek ist grundsätzlich den Richter/innen des Landesarbeitsgerichts vorbehalten. Eine Nutzung durch externe Besucher ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Verwaltung möglich. Eine Ausleihe von Medien ist ausgeschlossen. Eine Kopiermöglichkeit gegen Entgelt besteht.
Die Bibliotheksbestände sind nach der Bibliothekssystematik für die Arbeitsgerichte des Landes erfasst und in den Online-Katalog des Südwestdeutschen Bibliotheksverbund eingebunden. Auf den Online-Katalog kann über das Internet (http://swb.bsz-bw.de/DB=2.338/) zugegriffen werden.
Die Kammern Freiburg des Landesarbeitsgerichts erteilen keine Tarifauskünfte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist, können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de und www.rechtsrat.ws).
