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Allgemeine Informationen über die Ausbildung zum Bezirksnotar (gehobener Justizdienst)

Nachdem die politische Entscheidung für die Umsetzung der Notariatsreform gefallen ist, wird seit 1. September 2008 kein neuer Ausbildungsgang für Notaranwärter/-innen zum/r Bezirksnotar/-in mehr angeboten.

In einem 5-jährigen wissenschaftlich- und praxisorientierten Studium können Abiturienten die Befähigung zum Notar erlangen. Während im übrigen Bundesgebiet der erfolgreiche Abschluss der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung Voraussetzung für die Tätigkeit als Notar ist, bietet sich im württembergischen Landesteil die Möglichkeit, den Beruf des Notars ohne Jurastudium auszuüben.

Der Notar ist unparteiischer Berater der Beteiligten. Er gewährleistet, dass der Vertragsinhalt eindeutig und vollständig ist und beugt so späteren Rechtsstreitigkeiten vor. Darüber hinaus ist der Bezirksnotar Nachlass- und Vormundschaftsrichter und führt das Grundbuch.

Neben juristischem Fachwissen verlangt diese Tätigkeit Kreativität, wirtschaftliches Verständnis und die Fähigkeit auf Menschen zuzugehen.

Die Ausbildung umfasst ein 30-monatiges Studium an der Notarakademie Baden-Württemberg in Stuttgart sowie die Studienpraxis bei zwei Notariaten, einem Amtsgericht sowie einer Wahlstation.

Weitergehende Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Notarakademie Baden-Württemberg oder beim

Justizministerium Baden-Württemberg
Postfach 10 34 61
70029 Stuttgart

Ansprechpartner:
N.N.