Organisation und Aufgaben
Das Justizministerium ist eines der klassischen Ressorts. Schließlich nimmt die Justiz als dritte Gewalt im Staat eine entscheidende Rolle im Staatsaufbau ein. Das Ministerium vertritt die Belange der Justiz innerhalb der Landesregierung und gegenüber dem Parlament. Obwohl es das kleinste Ressort der Landesregierung ist, kommt ihm damit eine wichtige Bedeutung zu. Die Aufgaben des Ministeriums lassen sich am einfachsten anhand der Organisation nachvollziehen:
An der Spitze des Ministeriums steht der Minister. Ihm ist direkt die Zentralstelle unterstellt, die die Aufgaben einer Stabsstelle des Ministers einnimmt. Zur Zentralstelle gehört auch der für die Presse zuständige Sprecher des Ministeriums.
Amtschefin und damit höchste Justizbeamtin des Landes ist Ministerialdirektorin Bettina Limperg.
Das Ministerium hat mehrere Abteilungen:
Abteilung I ist zuständig für Personal, Finanzen, Organisation, interne Verwaltung und EDV. Sie ist unter anderem verantwortlich für die personelle Besetzung der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Notariate. Wichtige Projekte in der Abteilung sind beispielsweise die Einführung eines elektronisch geführten Grundbuchs für das gesamte Land, die umfassende Ausstattung aller Justizbehörden mit moderner EDV sowie die flächendeckende Einführung der dezentralen Budgetverantwortung.
Abteilung II ist für Öffentliches Recht, Europarecht, Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht zuständig. Darüber hinaus gehören Zivilprozess- und Insolvenzrecht sowie das Berufsrecht der Anwälte und Notare zum Bereich der Abteilung. Wesentliche Aufgabe ist die Mitwirkung in Bundes- und Landesgesetzgebung. Desweiteren werden Rechtsgutachten für die Landesregierung erstellt und Bundesratsangelegenheiten bearbeitet. Zudem ist hier die Zuständigkeit für Verfassungsrecht angesiedelt.
Der Aufgabenbereich von Abteilung III umfasst das Strafrecht, das Strafprozessrecht, das Gnadenrecht sowie die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes. Zudem liegt die Geschäftsführung des "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" in der Zuständigkeit der Abteilung.
Der gesamte Bereich des Justizvollzugs ist in Abteilung IV angesiedelt. Dazu gehören sowohl Haushalt, Organisation, Personal, Sicherheit und die Vollzugsgestaltung (mit Jugendstrafvollzug und Gesundheitsfürsorge). Die Abteilung übt die Aufsicht über die Vollzugsanstalten des Landes aus.
Das Landesjustizprüfungsamt ist für die Ausbildung und Prüfung der Juristen und der Rechtspfleger sowie der württembergischen Bezirksnotare zuständig. Hier werden die juristischen Staatsprüfungen organisiert. Darüber hinaus erarbeitet das Prüfungsamt die Fortbildungsangebote für die ordentliche Gerichtsbarkeit.
