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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Land Baden-Württemberg in zweiter Instanz aus. Der Sitz des Landesarbeitsgerichts befindet sich in Stuttgart. Auswärtige Kammern befinden sich in Freiburg und Mannheim. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.


Beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sind derzeit 21 Kammern eingerichtet, davon 12 Kammern beim Hauptsitz in Stuttgart. Vier Kammern befinden sich in Freiburg und fünf Kammern in Mannheim.


Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ist zuständig für alle Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte im Urteils- und Beschlussverfahren sowie in den verschiedenen Nebenverfahren. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.


Am Sitz des Gerichts in Stuttgart befindet sich die Gerichtsverwaltung. Leiter des Gerichts ist der Präsident des Landesarbeitsgerichts. Er wird unterstützt vom Vizepräsidenten, dem Verwaltungsleiter und weiteren Verwaltungskräften. Die überörtliche EDV-Systemverwaltung ist beim Landesarbeitsgericht angesiedelt. Die für das Kostenwesen zuständigen Bezirksrevisoren haben ihren Dienstsitz ebenfalls beim Landesarbeitsgericht.


Bei den Kammern in Freiburg und Mannheim nimmt jeweils ein Vorsitzender Richter die Dienstaufsicht wahr. Er ist bezogen auf die örtlichen Angelegenheiten für die Gerichtsverwaltung zuständig.