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Benutzungsordnung der OLG-Bibliothek
für Anwälte, Notare, Rechtsreferendare
und Auszubildende im Justizbereich
Öffnungszeiten
Mo - Do 8.30 - 15.30 Uhr
Fr
8.30 - 12.45 Uhr
Abweichungen aus personellen Gründen bleiben vorbehalten (insbesondere Schließungen über Mittag).
Ausleihe
Die Ausleihe von Büchern ist nur für einen Tag und
nach vorheriger Genehmigung durch das Personal möglich.
Längere Ausleihen bedürfen der Absprache mit dem
Personal.
Elektronische Recherche im Web-Opac
Buchrückgabe
Ausgeliehene Bücher sind bei den Mitarbeitern an der Bibliothekstheke oder im Bibliotheksmitarbeiterraum E.04 + E. 05 zurückzugeben.
Bei Verlust des ausgeliehenen Buches muss das Buch oder der Neupreis für die Wiederbeschaffung ersetzt werden.
Kopien
Gegen Entgelt kann an den Kopierern auf beiden Etagen kopiert werden.
Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich.
Die Preise sind den Angaben bei den Kopierern zu entnehmen. Das Kopiengeld ist bei den Mitarbeitern an der Bibliothekstheke zu entrichten.
Schließfächer
Im Treppenhaus links vor dem Eingang zur Bibliothek gibt es Schließfächer, die zum Einschließen von Taschen u.ä. benutzt werden müssen. Die Schließfächer sind sofort nach Verlassen der Bibliothek wieder freizugeben.
