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Seelsorge

Im Neuen Testament gibt es etliche Beispiele dafür, wie Christus „Straffälligen“ begegnet ist. Denken Sie an das Verhalten Jesu zur Ehebrecherin (Johannes 8, Vers 1 – 11), die nach damaligem Gesetz hätte gesteinigt werden sollen, ferner an die verzeihende Liebe Jesu am Kreuz für den rechten Schächer, zu dem er wegen seiner Reue sagte: Heute noch wirst Du bei mir im Paradiese sein“ ( Lukas 23, Vers. 42 ). Bei Matthäus steht als Kriterium der Beurteilung der Menschen am Jüngsten Tag: „Ich war im Gefängnis, und ihr habt mich (nicht) besucht“ (Matthäus 25, Vers. 36 ). Und er verstärkt diese Aussage noch mit der Feststellung: „Alles was ihr irgendeinem dieser Geringsten (nicht) getan habt, das habt ihr mir (nicht) getan“ (Matthäus 25 Vers 36. Der Apostel Paulus wiederholt diese Forderungen an die Christen der Urkirche, wenn er im Hebräerbrief fordert : "Gedenkt der Gefangenen“ (Hebräer 13, Vers 3 ) Kirche war immer Kirche für die Armen, sie war es von Anfang an. Gefangene spielten dabei immer eine besondere Rolle. Die Gleichnisse vom verlorenen Sohn, vom verlorenen Schaf und von der verlorenen Drachme (Lukas 15 Vers 1-132) waren gemäß dem Auftrag Jesu immer die Maximen pastoralen Handelns der Kirche.

Nach Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird die „ungestörte Religionsausübung“ gewährleistet. Dieses Grundrecht gilt auch für Gefangene. Und so üben in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg ein evangelischer Pfarrer und ein katholischer Geistlicher im Auftrag ihrer Kirchen die Seelsorge aus. Sie wechseln sich an den Sonn – und Feiertagen ab in der Feier von Gottesdiensten. Leider wurde in der Justizvollzugsanstalt keine Kapelle gebaut, so dass die Gottesdienste in der Aula gefeiert werden müssen. An zweiter Stelle der seelsorgerlichen Tätigkeit steht das Gespräch mit den Gefangenen, sei es als Einzel – oder als Gruppengespräch. Die Geistlichen können die Gefangenen in deren Zellen besuchen, oder mit in ihre Dienstzimmer nehmen. Alle Sorgen und Nöte der Inhaftierten kommen hier zur Sprache: die Straftat, die Beziehung zur Familie und zu Freunden, die Einschränkungen und Enge während der Haft, Schwierigkeiten mit anderen Gefangenen und Beamten, die Angst vor der Zeit nach der Entlassung. Die Gefangenen wissen um die Schweigepflicht der Geistlichen, nicht einmal vor Gericht brauchen sie über Gefangene auszusagen.

Auch die Begleitung von Gefangenen – Ausführungen – zum Beispiel zu Krankenbesuchen oder zu Beerdigungen von Angehörigen von Inhaftierten, gehört zu den Aufgaben der Gefängnisseelsorger. Zur christlichen Seelsorge gehört auch das caritative, diakonische Handeln, die Caritas oder Diakonie. Dank von Spenden einzelner Menschen und Zuschüssen der Kirchenleitungen kann manch aktuelle Not – sei es von Gefangenen oder deren Angehörigen – gelindert werden.

 

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Pfarrer Jochen Pfrommer Georg Gebhard

                                               

                                               

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