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Allgemeiner Vollzugsdienst

Die größte Berufsgruppe in der Justizvollzugsanstalt ist der allgemeine Vollzugsdienst (uniformierter Dienst) mit derzeit 134 Mitarbeitern. Sie verrichten ihren Dienst in drei Schichten. So ist eine Besetzung rund um die Uhr gewährleistet. Der Strafvollzug zählt wie auch der Polizeidienst zur inneren Sicherheit und gehört damit zum Kernbereich des hoheitlich handelnden Staates.

Zu den Aufgaben des Justizvollzugsbeamten zählen unter anderem:

  • Die Behandlung und Betreuung der Gefangenen.
  • Die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und Gewährleistung eines geordneten Strafver-fahrens durch sichere Unterbringung von Untersuchungsgefangenen.
  • Die Unterstützung der Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugszieles:
    Die Befähigung, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Hohes soziales Engagement im Dienst zeichnen somit die Tätigkeit der Justizvollzugsbeamten aus. Sie sind unmittelbar mit der Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen beschäftigt und tragen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb in der Anstalt mit. Sie verfügen über ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen bei der Anleitung und Motivation der Gefangenen und gewährleisten die Sicherheit der Anstalt nach innen und außen.

Zur täglichen Arbeit gehören:

  • Mitwirkung bei der Behandlung der Gefangenen als Mitglied der Abteilungskonferenz insbesondere bei der Vollzugsplanung. Der Beamte ist Ansprechpartner der Gefangenen auf der Abteilung und soll sinnvolle Aktivitäten anregen und fördern. Die Gefangenen müssen auch belehrt und auf vorhandenes Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden.
  • Kontrolle der Haft- und Freizeiträume, ebenso wie der Schlösser, Gitter, der Wäsche und des Inventars. Auch müssen Gefangene körperlich durchsucht werden, sowie ihre privaten persönlichen Gegenstände.
  • Die Überprüfung des Gefangenenstandes zu festgesetzten Zeiten.
  • Die Beaufsichtigung der Gefangenen wird während der Arbeit, dem Aufenthalt im Freien, während des Hofganges und während Freizeitveranstaltungen gewährleistet.
  • Die Einhaltung der Hausordnung  wird überwacht, gegebenenfalls werden Disziplinarverfahren eingeleitet.
  • Die Versorgung der Gefangenen mit Essen, Wäsche, Bettzeug und Reinigungsmitteln.
  • Die Ausgabe der Post und Zeitungen.
  • Die Sorge um Sauberkeit und Ordnung in den Haft- und Gemeinschaftsräumen. 
  • Die Durchführung von Ausführungen der Gefangenen zu Gerichtsterminen oder
  • Arztvorführungen und die ständige und unmittelbare Überwachung.
  • Die Anwendung des unmittelbaren Zwanges bei entsprechender Anordnung.

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