Baden-Württemberg stattet weitere Gerichtsbarkeiten mit der elektronischen Akte aus!


Minister Guido Wolf: „Die Justiz als dritte Staatsgewalt will und darf sich dieser unaufhaltsamen gesellschaftlichen Entwicklung nicht verschließen.“

Die baden-württembergische Justiz führt die vollelektronische Akte an weiteren gerichtlichen Streitverfahren ein, ganz ohne Aktenführung in Papier. Das System wird bereits an sechs Gerichten erprobt. Den Anfang machten vier Kammern des Landgerichts Mannheim und neun Kammern Arbeitsgerichts Stuttgart. In allen neu eingehenden Verfahren gibt es dort seit 2016 keine Papierakten mehr. Verfahrenspost erreicht das Gericht elektronisch und diese wird medienbruchfrei elektronisch weiterverarbeitet. Im Laufe des Jahres 2017 wird die Pilotierung daher auf weitere Gerichtsbarkeiten ausgedehnt: Seit 17. Juli 2017 ist das Sozialgericht Karlsruhe elektronisch erreichbar. Das Finanzgericht und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg haben zum 31. Juli 2017 auf die digitale Arbeitsweise umgestellt. Seit 25. September 2017 bearbeiten ferner Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen vollelektronisch ihre Verfahren.

Wolf weiter: „Die Digitalisierung wird in Gerichtsverfahren vieles einfacher machen. So werden neue Möglichkeiten der Online-Verhandlungsführung hinzukommen. Künftig sollen zum Beispiel bestimmte Prozessbeteiligte live per Videokonferenz an der Verhandlung teilnehmen können. Damit spielen Anreise-Entfernungen oder persönliche Hindernisse, wie Alter oder Behinderungen keine Rolle mehr. Auch die Beweisaufnahmen werden durch moderne Möglichkeiten der Visualisierung erleichtert. Beispielsweise können Beweismittel wie Urkunden, aber auch Tatwerkzeuge und andere Gegenstände, mittels einer Objektkamera und mit Monitoren im Gerichtssaal betrachtet werden. Zentral wird künftig die mediale Vernetzung mit den wichtigsten Partnern – für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit beispielweise die Finanzämter oder für die Arbeitsgerichtsbarkeit die Verbindung zu Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften – sein. Es muss einen reibungslosen Übergang der dort geführten Akten hin zur elektronischen Gerichtsakte geben.“

Einen Blick in die Zukunft können Sie hier werfen.

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