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Vollzugsabteilungsleiter/ in


Den Vollzugsabteilungsleitern/ innen ist die Bearbeitung der Angelegenheiten der Gefangenen für die jeweiligen Vollzugsabteilungen im Wege der Auftragsdelegation übertragen.
Dies umfasst insbesondere den Verkehr mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen sowie die Bearbeitung von Eingaben, Petitionen, Gnadensachen und Beschwerden. Hierzu gehört auch die Fertigung von Berichtsentwürfen an die Aufsichtsbehörde sowie der endgültigen Stellungnahmen zu vorzeitigen Entlassungen und die Leitung und Durchführung von Vollzugsplankonferenzen. Vollzugsabteilungsleiter sind weiterhin für die Durchführung der Sprechstunden für Gefangene zuständig und entscheiden abschließend in Disziplinarverfahren gegen diese. Auf Anordnung der Vollzugsabteilungsleiter können schließlich mit Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchungen Gefangener vorgenommen werden. Letztlich ordnen die Vollzugsabteilungsleiter auch besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Gefangene an.

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