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Entlassungswohnbereich

Frauen mit kürzeren Strafen können eine Phase von 4-9 Monaten
vor der Entlassung oder einem Freigang im Entlaßwohnbereich
verbringen.
Von der übrigen Anstalt relativ getrennt, sollen die Frauen
verstärkt lernen, die Anforderungen des Lebens draußen
konstruktiv zu bewältigen.
Besonders für Frauen mit langen Strafen soll diese Phase
(hier bis zu 18 Monaten) zur Lösung von Beziehungen innerhalb
des Gefängnisses und zur Förderung der Beziehungen nach außen
dienen.
Die Frauen kaufen außerhalb der Anstalt ein, besorgen ihre
Wäsche selbst. Sie haben tägliche Telefonmöglichkeiten und
häufigere Lockerungen.
Spezielle Freizeitaktivitäten sollen Anregungen geben für die
Freizeitgestaltung nach der Entlassung.
Pflicht ist es, an der einmal im Monat stattfindenden Sozialen-
Trainingsgruppe zu Themen der Entlassung teilzunehmen.

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