Unterhaltsrechtliche Leitlinien

Zur Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts sowie zur Berechnung von Elternunterhalt und Unterhaltsansprüchen der nicht mit dem Kindsvater verheirateten Mutter wenden die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart die Süddeutschen Leitlinien (SüdL) an.
Diese Leitlinien sind kein Gesetz oder sonst verbindliche Rechtsvorschriften. Die Gerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH an, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.
Die Leitlinien enthalten u.a. Regeln dazu, wie das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln ist, was davon abzuziehen ist, welcher Betrag ihm selber verbleiben muss, welchen Bedarf Unterhaltsberechtigte haben  und wie in sogenannten Mangelfällen zu verfahren ist, wenn das Einkommen des Pflichtigen nicht zur Deckung aller Unterhaltsansprüche ausreicht. Eingearbeitet ist auch die Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit von den Gerichten zur Ermittlung des Unterhalts für minderjährige und im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kinder angewandt wird, und die auf der jeweiligen Regelbetragsverordnung aufbaut.
Die Mehrzahl der Oberlandesgerichte wendet jeweils eigene Leitlinien an. Die Süddeutschen Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verständigen sich seit 2002 auf die einheitlichen Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL).

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepages des

Oberlandesgerichts Karlsruhe 

Oberlandesgerichts Stuttgart 

 

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